SVB Skipperprofil Rudolf N.
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Rudolf N. hat diese Fragen gestellt
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Eine Frage zu:
LED-Anker-/Topplaterne mit quicfit-System Serie 34 / weißes Gehäuse
Rudolf N.
am 12.02.2020
Ich würde gerne das Dampferlicht auf halber Masthöhe durch die kombinierte Anker-/Topplaterne auf der Mastspitze ersetzen. Ist das zulässig?
Segelyacht: Bavaria 320
Masthöhe 12,40 mtr
Schiffslänge 10,20 mtr
Antworten:
Matthias U. antwortete
am 12.02.2020
Nein, nicht zulässig, Dreifarbenlaterne Bb 112,5° + StB 112,5° + Heck 135° >> DAMPFERLICHT BEI MASCHINENFAHRT:225° [25a] Segelschiffe unter Segeln führen Seitenlichter und ein Hecklicht, aber kein Topplicht. Segelfahrzeuge, die unter Motor fahren, gelten als Maschinenfahrzeuge und führen entsprechend auch ein Topplicht – dies ist wichtig, da Segelfahrzeuge gegenüber den meisten Maschinenfahrzeugen Vorfahrt haben.
[25c] Segelfahrzeuge dürfen zusätzlich an oder nahe der Mastspitze zwei Rundumlichter senkrecht übereinander führen (das obere rot, das untere grün); Anlage I Nr. 2 Buchstabe i KVR regelt:
2m Abstand bei Fahrzeugen über 20 m Länge; 1m Abstand bei Fahrzeugen unter 20 m Länge. Diese beiden zusätzlichen Lichter dürfen jedoch nicht zusammen mit der Dreifarbenlaterne geführt werden.
Michael B. antwortete
am 05.07.2021
Hallo Matthias,
Bedeutet das nicht, das er durchaus darf, solange er seine jetzige Hecklaterne behält und die Toplaterne separat schaltbar installiert, also das Kabel von der Mastmitte nach oben umzieht?
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Eine Frage zu:
Abbeizer TEMPEST
Rudolf N.
am 27.03.2021
Ist dieses Produkt zu Abbeizen von VC17M geeignet?
Antwort:
Laura B. antwortete
am 08.11.2022
Hallo Rudolf,
diese Produkt ist nicht geeignet, als alternative gibt es den Artikel: 40609 Abbeizer für Antifouling INTERSTRIP AF.
Dieser ist nur für GFK Untergründe geeignet.
Eine restlose Entfernung ist nicht zu garantieren, am Ende können hartnäckigen Reststellen übrig bleiben, die mechanisch abgeschliffen werden müssen.
Wichtig ist, dass unter dem Boot eine Plane liegt, da auf der Oberfläche matschige Rückstände entstehen, die nicht ins Erdreich eindringt dürfen und hochgiftig sind.