SVB Skipperprofil Gabriele G.
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Gabriele G. hat diese Fragen bereits beantwortet
1Eine Frage zu:
Hydraulik-Pumpen ohne Sperrventil HTP42
Anton S. fragte
am 01.05.2020
Ich habe einen Steuerstand mit einer Vetus Steuerpumpe Typ MTP 30 HTP3010 ausgerüstet, was benötige ich jetzt noch für den 2 ten Steuerstand, um es günstig fertig zu haben. Danke für die Hilfe
Antwort:
Gabriele G. antwortete
am 01.05.2020
Sperrblock und Nippelsatz, sofern noch nicht vorhanden und Kurzschlusshahn um die Hydraulik abzuschalten und im Notfall per Notpinne steuern zu können. Ein Ausgleichsbehälter für das Hydrauliköl ist sinnvoll. Er wird über der höchsten Pumpe angebracht. Weiterhin ist eine Ausgleichsleitung vom oberen Anschluss der unteren Pumpe zum unteren Anschluss der oberen Pumpe zu verlegen.
der Sperrblock verhindert das mitdrehen des anderen Steuerrades.
2Eine Frage zu:
Epoxid-Leichtspachtel
Jiri S. fragte
am 05.04.2020
Hallo,
ich wollte mein Boot reparieren - siehe Fotos. Was Epoxid-Leichtspachtel angeht von SEATEC, soll ich einfach zuerst die Oberflaeche nachschleifen und dann direkt spachteln oder brauche ich irgendwelche Grundierung befor ich den Spachtel auftrage ?
Vielen Dank !
Antwort:
Gabriele G. antwortete
am 05.04.2020
Kann auf GFK nach Schleifen und Reinigen direkt verwendet werden.
Stahl sollte vorher mit Epoxi-Primer gestrichen werden. Holz ebenfalls grundieren.
3Eine Frage zu:
Ersatzdeckel für Tankeinfüllstutzen ohne Kette / 50 mm
Horst A. fragte
am 09.05.2018
Ich habe einen Schraubdeckel für den Dieseleinfüllstutzen ( Boot Baujahr 1980) eingebüßt. Der Innendurchmesser des Deckelgewindes liegt bei 5,4 bis 5,5cm. Könnte dieser Deckel passend sein, oder haben Sie Alternativen?
Herzliche Grüße
Horst Andresen
Antwort:
Gabriele G. antwortete
am 14.05.2018
Diese Problem hatten wir auch. Leider lässt sich der neue Deckel nicht ganz einschrauben. ca. 1,5 mm stehen oben über und er schließt nicht dicht ab.
4Eine Frage zu:
Mega LED 60 / BAY15D
Winfried H. fragte
am 08.05.2018
Was wären die Konsequenzen eine fehlenden BSH-Zulassung?
Antworten:
Try W. antwortete
am 10.05.2018
Ich fasse mal zusammen: Bei Verwendung von nicht zugelassenen LED-Leuchtmitteln in Positionslaternen jeglicher Art sind folgende Punkte nicht geprüft und geklärt worden. 1. Ob die Laterne mit dem verwendeten Leuchtmittel die erforderliche Leuchtweite erreicht, also aus großer Entfernung erkennbar ist, insbesondere auch bei Segelbooten, wenn eine entsprechende Krängung vorliegt. - Wenn Ihr Euch ein zugelassenes Leuchtmittel in Verbindung mit der Laterne anschaut, dann könnt Ihr sehen, dass der Glühfaden des Leuchtmittels exakt auf Höhe der Fresnell-Linse des Laternenglases liegt. Ich habe Artikel 12614 in mehreren Laternen verglichen. Die Anordnung der LED-Chips ist optimal, es wird ein gleichmäßiges und homogenes Licht erzeugt, welches heller als das einer zugelassenen 10 W Birne ist. Im Vergleich zu einer zugelassenen Birne war der Helligkeitsunterschied in BB/SB-Laternen war aus der Nähe betrachtet minimal. 2.Ob die Lichtfarbe stimmt, damit es nicht zu Fehldeutungen kommen kann. - Auch hier habe ich experimentiert. Die Farbe des abgestrahlten Lichts gleicht der einer Glühfadenlampe, mit bloßem Auge betrachtet. Ich konnte keine wesentlich Farbänderung des abgestrahlten Lichts erkennen. Im Vergleich zu den früheren LED-Leuchtmitteln ist Art. 12614 absolut top! Die alten LED-Leuchtmittel mit ihrem blau-weißen Licht waren absolut untauglich, denn die einzelnen LEDs des Leuchtmittels waren sofort als hellere Punkte auf dem Glas der Laterne auszumachen und die Farben waren extrem verfälscht; grün war türkis, rot ging ins violette. 3. Ob die vorgeschriebenen Ausstrahlwinkel (Sektoren) eingehalten werden. - Das ist in erster Linie abhängig vom Aufbau und der Sektoreneinteilung der Laterne oder des Laternenglases. Ich konnte keine Unterschiede zu einer zugelassenen Birne erkennen. Meine Versuche basierten auf reine Sichtkontrolle. Bei zugelassenen Lampen kommen aufwändige Messverfahren zum Einsatz, die sehr präzise und reproduzierbare Helligkeitswerte, Abstrahlwinkel und natürlich das Farbsspektrum des abgestrahlten Lichts erfassen. Für mich ist dieses Leuchtmittel ok. Was nützt mir eins mit Zulassung, welches meine Batterie "auffrisst" und dabei immer dunkler wird. Dabei geht die Leuchtweite flöten. Artikel 12614 arbeitet von 10 bis 30 Volt mit gleichbleibender Helligkeit! Als Skipper ist man verpflichtet, sich an die Vorgaben der Schifffahrtsstraßen-Ordnungen und der Kollisionsverhütungsregeln zu halten. Siehe http://www.bsh.de/de/Produkte/Infomaterial/Lichterfuehrung/Lichterfuehrung.pdf
Bei der Verwendung nicht zugelassener Leuchtmittel wird demnach eine Ordnungswidrigkeit begangen. Hierfür kann ein Buß- oder Verwarnungsgeld nach dem BVKatBin-See verhängt werden. Mehr Details dazu siehe https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/BVKatBin-See/BVKatBin-See-node.html
Thomas K. antwortete
am 29.04.2023
Seit 2006 sind LED-basierte Navigationslichter zugelassen.
https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Nautik_und_Schifffahrt/Sonstige-nautische-Publikationen/Lichterfuehrung-und-Schallsignalanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Ralf L. antwortete
am 09.05.2018
Während der letzten Bootsmesse in Hamburg sagte mir ein Techniker, dass die Hersteller nur wenig Interesse an der kostenpflichtigen BSH-Zulassung von reinen Leuchtmittel zeigen. Komplette LED-Lampen hingegen werden dem BSH vorgelegt. Die Rechtslage und das Verhalten von Versicherungen ist nach wie vor ungeklärt und auch in der Fachpresse kümmert sich niemand um sichere Aussagen für den Kunden. Wer böses vermutet, könnte auf die Idee kommen, dass sich da ein Kartell zur Umsatzsteigerung der Produzenten gebildet hat.
Sven H. antwortete
am 09.05.2018
Moin,
die Frage kann nur von einem Juristen oder Versicherer beantwortet werden.
Soweit ich weiß bedeutet keine Zulassung = keine Beleuchtung. Wahrscheinlich bekommen Led-Leuchtmittel keine Zulassung, da entweder die Farben durch ein anderes Lichtspektrum verfälscht oder die Abstrahlwinkel durch eine Vielzahl von Lichtquellen unscharf werden. Durch die Abstrahlwinkel definieren sich die Ausweichregeln.
In der Yacht habe ich von einer Untersuchung einer gehobenen Yacht gelesen, dass die Beleuchtung der gehobenen Yacht überprüft wurde. Keine Zulassung könnte bedeuten das die Versicherung nicht einspringt.Deswegen würde ich davon abraten wegen der "günstigen" Beleuchtung den Versicherungsschutz zu riskieren.
Beim Ankerlicht gibt es meines Wissens nur ein Led-Leuchtmittel das zugelassen ist und somit gegen eine Glühlampe getauscht werden kann. Allerdings ist die Gefahr einer Kollision mit der Berufsschifffahrt durch die Wassertiefe viel geringer.
Gabriele G. antwortete
am 08.05.2018
Es kann ein Bussgeld oder eine mündliche Verwarnung verhängt werden, wenn diese LED-Lampe in eine Navigationslaterne verwendet wird.
Dirk R. antwortete
am 08.05.2018
Die Konsequenzen der fehlenden BSH-Zulassung kann ich nicht beantworten. Vielleicht mal bei der Kreuzer-Abteilung nachfragen. Ich verwende die Leuchte im NICHT BSH-pflichtigen Bereich (u. a. als Decksbeleuchtung).
Ulrich S. antwortete
am 08.05.2018
Das kann ich auch nicht beantworten, aber, anders als bei den Navigationslichtern, sehe ich beim Ankerlicht keine Probleme.
Ulrich S. antwortete
am 08.05.2018
Das kann ich auch nicht beantworten, aber, anders als bei den Navigationslichtern, sehe ich beim Ankerlicht keine Probleme.
5Eine Frage zu:
Premium Marine Politur mit PTEF
Josef R. fragte
am 21.02.2018
Hallo,
muss man nach dem Star Brite Premium Marine Polish nachher ein Hartwachs auftragen
Danke
Antworten:
Gabriele G. antwortete
am 21.02.2018
Nein, Wachs ist nicht dann mehr notwendig. Es soll anstelle von Wachs eingesetzt werden. Leicht zu verarbeiten.
Gerald G. antwortete
am 21.02.2018
Nein, ist nicht notwendig. Oberfläche vorher auf Glanz reinigen/polieren und danach mit Star Brite Premium Marine Polish polieren, versiegeln. Hält sehr lange an. Leicht zu verarbeiten.
Paul M. antwortete
am 21.02.2018
The Star Brite Premium Marine Polish is a 'Wachs'. No other product is needed for a perfect en durable protection. I use the Star Brite Cleaner Wax before if the hull is dirty.
Antworten:
Stefan N. antwortete
am 21.11.2017
Ein starker Befall ist durch Bildung von schleimigen Pilzen zu erkennen, der Kraftstoff wird milchig undurchsichtig. Ein Test mit Microcount 62303 gibt Sicherheit ob alles in Ordnung ist.
Margit P. antwortete
am 13.10.2018
hallo svb, habe an meine tanks je einen ablasshahn montiert. jetzt nehme ich unregelmässig proben von unten, da sitzt das wasser also auch die microben.nachdem ich aug.2017 grotamar eingefüllt hatte kein befall mehr gruss uli p.
Gabriele G. antwortete
am 13.10.2018
Im Dieselfilter sind dunkle Fäden oder algenähnliche Gebilde zu sehen. Im weiteren Stadium wird es eine zähflüssiger dunkle Masse. dann sollte der Tank und die Leitungen gereinigt werden. Besser vorher beimischen.
Alternativ nur biodieselfreien Treibstoff tanken. (leider nicht überall erhältlich).
Sven R. antwortete
am 13.10.2018
Hallo Olaf,
Gem. technischem Datenblatt beträgt die Haltbarkeit 24 Monate.
Gruß Sven