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Art.-Nr.
12614
Bezeichnung
Mega LED 60 BAY15d
Leuchtmittel
LED
Sockel
BAY15d
Lichtfarbe
Warmweiß
Betriebsspannung
12 V, 24 V
Watt
5 W
Polaritätsfrei
Ja
Helligkeit
420 lm
Höhe ohne Kontakte
40 mm
Höhe inkl. Kontakte
59 mm
Ø
18,5 mm
Dimmbar
Nein

Produktbeschreibung

High-Power LED Leuchtmittel mit 60 Leuchtdioden. Geeignet für den Einsatz in Positionsleuchten mit BAY 15D-Sockel. Polaritätsunabhängig und multispannungstauglich (10 - 30 V DC) durch integrierte Elektronik. 12 V (ca. 250 mA), 24 V (ca. 120 mA), Leistungsaufnahme ca. 5 Watt, Helligkeit 420 Lumen. Gesamtlänge: ca. 60 mm, Länge ohne Sockel: 40 mm, max.Ø ca. 20 mm.

Hinweis: Der LED-Einsatz ist noch nicht international zugelassen.

Dokumente

en-flag Sicherheitsdatenblatt
PDF, 240,42 KB

Das sagen andere SVB Kunden

Zu 100% echte Bewertungen
Martin E.
von Martin E. Flagge von Deutschland 10.03.2024 Verifizierter Kauf im Einsatz auf einer Dehler Yachtbau GmbH
Gut
Gute Beratung, schnelle Lieferung, alles bestens
Michael K.
von Michael K. Flagge von Deutschland 25.01.2023 Verifizierter Kauf
Perfekt für mein Ankerlicht
Der Stromverbrauch ist deutlich geringer als mit dem ursprünglichen Originalleuchtmittel.
Auch die Helligkeit ist laut meinem Gefühl besser.
Heiko J.
von Heiko J. Flagge von Deutschland 12.01.2023 Verifizierter Kauf
Top
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Technische Anfrage

Frage:
Benutzerbild von Winfried H.
Winfried H. fragte
am 08.05.2018
Flagge von Deutsch Was wären die Konsequenzen eine fehlenden BSH-Zulassung?
Antworten:
Benutzerbild von Ulrich S.
Ulrich S. antwortete
am 08.05.2018
Das kann ich auch nicht beantworten, aber, anders als bei den Navigationslichtern, sehe ich beim Ankerlicht keine Probleme.
Benutzerbild von Ulrich S.
Ulrich S. antwortete
am 08.05.2018
Das kann ich auch nicht beantworten, aber, anders als bei den Navigationslichtern, sehe ich beim Ankerlicht keine Probleme.
Benutzerbild von Dirk R.
Dirk R. antwortete
am 08.05.2018
Die Konsequenzen der fehlenden BSH-Zulassung kann ich nicht beantworten. Vielleicht mal bei der Kreuzer-Abteilung nachfragen. Ich verwende die Leuchte im NICHT BSH-pflichtigen Bereich (u. a. als Decksbeleuchtung).
Benutzerbild von Gabriele G.
Gabriele G. antwortete
am 08.05.2018
Es kann ein Bussgeld oder eine mündliche Verwarnung verhängt werden, wenn diese LED-Lampe in eine Navigationslaterne verwendet wird.
Benutzerbild von Sven  H.
Sven H. antwortete
am 09.05.2018
Moin, die Frage kann nur von einem Juristen oder Versicherer beantwortet werden. Soweit ich weiß bedeutet keine Zulassung = keine Beleuchtung. Wahrscheinlich bekommen Led-Leuchtmittel keine Zulassung, da entweder die Farben durch ein anderes Lichtspektrum verfälscht oder die Abstrahlwinkel durch eine Vielzahl von Lichtquellen unscharf werden. Durch die Abstrahlwinkel definieren sich die Ausweichregeln. In der Yacht habe ich von einer Untersuchung einer gehobenen Yacht gelesen, dass die Beleuchtung der gehobenen Yacht überprüft wurde. Keine Zulassung könnte bedeuten das die Versicherung nicht einspringt.Deswegen würde ich davon abraten wegen der "günstigen" Beleuchtung den Versicherungsschutz zu riskieren. Beim Ankerlicht gibt es meines Wissens nur ein Led-Leuchtmittel das zugelassen ist und somit gegen eine Glühlampe getauscht werden kann. Allerdings ist die Gefahr einer Kollision mit der Berufsschifffahrt durch die Wassertiefe viel geringer.
Benutzerbild von Ralf L.
Ralf L. antwortete
am 09.05.2018
Während der letzten Bootsmesse in Hamburg sagte mir ein Techniker, dass die Hersteller nur wenig Interesse an der kostenpflichtigen BSH-Zulassung von reinen Leuchtmittel zeigen. Komplette LED-Lampen hingegen werden dem BSH vorgelegt. Die Rechtslage und das Verhalten von Versicherungen ist nach wie vor ungeklärt und auch in der Fachpresse kümmert sich niemand um sichere Aussagen für den Kunden. Wer böses vermutet, könnte auf die Idee kommen, dass sich da ein Kartell zur Umsatzsteigerung der Produzenten gebildet hat.
Benutzerbild von Try W.
Try W. antwortete
am 10.05.2018
Ich fasse mal zusammen: Bei Verwendung von nicht zugelassenen LED-Leuchtmitteln in Positionslaternen jeglicher Art sind folgende Punkte nicht geprüft und geklärt worden. 1. Ob die Laterne mit dem verwendeten Leuchtmittel die erforderliche Leuchtweite erreicht, also aus großer Entfernung erkennbar ist, insbesondere auch bei Segelbooten, wenn eine entsprechende Krängung vorliegt. - Wenn Ihr Euch ein zugelassenes Leuchtmittel in Verbindung mit der Laterne anschaut, dann könnt Ihr sehen, dass der Glühfaden des Leuchtmittels exakt auf Höhe der Fresnell-Linse des Laternenglases liegt. Ich habe Artikel 12614 in mehreren Laternen verglichen. Die Anordnung der LED-Chips ist optimal, es wird ein gleichmäßiges und homogenes Licht erzeugt, welches heller als das einer zugelassenen 10 W Birne ist. Im Vergleich zu einer zugelassenen Birne war der Helligkeitsunterschied in BB/SB-Laternen war aus der Nähe betrachtet minimal. 2.Ob die Lichtfarbe stimmt, damit es nicht zu Fehldeutungen kommen kann. - Auch hier habe ich experimentiert. Die Farbe des abgestrahlten Lichts gleicht der einer Glühfadenlampe, mit bloßem Auge betrachtet. Ich konnte keine wesentlich Farbänderung des abgestrahlten Lichts erkennen. Im Vergleich zu den früheren LED-Leuchtmitteln ist Art. 12614 absolut top! Die alten LED-Leuchtmittel mit ihrem blau-weißen Licht waren absolut untauglich, denn die einzelnen LEDs des Leuchtmittels waren sofort als hellere Punkte auf dem Glas der Laterne auszumachen und die Farben waren extrem verfälscht; grün war türkis, rot ging ins violette. 3. Ob die vorgeschriebenen Ausstrahlwinkel (Sektoren) eingehalten werden. - Das ist in erster Linie abhängig vom Aufbau und der Sektoreneinteilung der Laterne oder des Laternenglases. Ich konnte keine Unterschiede zu einer zugelassenen Birne erkennen. Meine Versuche basierten auf reine Sichtkontrolle. Bei zugelassenen Lampen kommen aufwändige Messverfahren zum Einsatz, die sehr präzise und reproduzierbare Helligkeitswerte, Abstrahlwinkel und natürlich das Farbsspektrum des abgestrahlten Lichts erfassen. Für mich ist dieses Leuchtmittel ok. Was nützt mir eins mit Zulassung, welches meine Batterie "auffrisst" und dabei immer dunkler wird. Dabei geht die Leuchtweite flöten. Artikel 12614 arbeitet von 10 bis 30 Volt mit gleichbleibender Helligkeit! Als Skipper ist man verpflichtet, sich an die Vorgaben der Schifffahrtsstraßen-Ordnungen und der Kollisionsverhütungsregeln zu halten. Siehe http://www.bsh.de/de/Produkte/Infomaterial/Lichterfuehrung/Lichterfuehrung.pdf Bei der Verwendung nicht zugelassener Leuchtmittel wird demnach eine Ordnungswidrigkeit begangen. Hierfür kann ein Buß- oder Verwarnungsgeld nach dem BVKatBin-See verhängt werden. Mehr Details dazu siehe https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/BVKatBin-See/BVKatBin-See-node.html
Benutzerbild von Thomas K.
Thomas K. antwortete
am 29.04.2023
Seit 2006 sind LED-basierte Navigationslichter zugelassen. https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Nautik_und_Schifffahrt/Sonstige-nautische-Publikationen/Lichterfuehrung-und-Schallsignalanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Frage:
Benutzerbild von Thomas U.
Thomas U. fragte
am 08.05.2021
Flagge von Deutsch Hallo Spezialisten von Svb , bitte schreib mir die Formel, wonach du diese Antwort zum Thema LED, gesandt hast: Sie benötigen nicht einmal 1/3 der Energie und das bei hellerem Licht! Beispiel: Bei 8 Stunden Leuchtdauer benötigt eine 10 W Glühbirne rund 6,7 Ah aus der 12 Volt-Batterie. Dieses LED-Leuchtmittel benötigt in der gleichen Zeit nur 2 Ah. Dazu brauche ich die Formel um meine Verbraucher zu berechnen, danke Thomas
Antwort:
Benutzerbild von Michael J.
Michael J. antwortete
am 08.05.2021
Man nehme die Formel: Volt x Ampere = Watt Normale Lampe 12V x 0,8375 A = 10 Watt 0,8375 A x 8 h = 6,7 AH LED 12 V x 0,25 A = 0,2 Watt 0,25 A x 8 h = 2 AH Gruß Fa. Boot und Quad Jochheim

Andere Frage

Frage:
Benutzerbild von Philipp K.
Philipp K. fragte
am 21.12.2017
Flagge von Deutsch hat das Teil eine BSH-Zulassung?
Antworten:
Benutzerbild von W P.
W P. antwortete
am 21.12.2017
Nein
Benutzerbild von Thomas K.
Thomas K. antwortete
am 29.04.2023
Wenn nein stimmt, woher nehmen Sie diese Erkenntnis? Und wenn nein stimmen sollte, warum wird diese dann durch SVB für Bootsnavigationsleuchten angeboten und verkauft?
Frage:
Benutzerbild von Judith S.
Judith S. fragte
am 21.12.2017
Flagge von Deutsch Ist es zu erkennen, wenn ich eine Standard Glühfadenlampe mit dieser LED-Birne ersetze?
Antwort:
Benutzerbild von W P.
W P. antwortete
am 21.12.2017
Man muss schon genau hinschauen... Dieses LED-Leuchtmittel erzeugt ein angenehm gelbliches helles Licht, welches dem einer Glühbirne ähnelt. Bei Farblaternen kommt es nicht mehr zu den auffälligen Farbabweichungen, welche früher den LED-Leuchtmitteln der ersten Generation sofort deutlich erkennbar waren. Dieses LED-Leuchtmittel ist deutlich heller als eine 10 W BSH-Glühfadenlampe. Die Vielzahl und Verteilung der einzelnen LED-Chips auf dem Leuchtmittel sorgt für eine homogene seitliche Lichtabstrahlung.