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BSH-Schiffsglocke
Zur Verhinderung von Kollisionen ist es noch heute Pflicht auf Schiffen über 20 m Gesamtlänge eine Glocke vorzuhalten, damit beim Ausfall des elektrischen Schallhorn ein Warnsignal (bei schlechter Sicht oder Unwetter) abgegeben werden kann. Um sicher zu stellen, dass die Glocke die erforderlichen Dezibel erzeugen kann werden vom BSH Baumuster-Prüfungen durchgeführt.
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