- Vorschriften für die Verwendung einer Positionslampe auf dem Boot -
Die Verwendung von Positionslampen ist für alle Arten von Schiffen, die in der Nacht oder bei schlechter Sicht fahren, gesetzlich vorgeschrieben. Boot Positionsleuchten sind dringend notwendig, um “auf Distanz” Sichtkontakt zu anderen Booten herzustellen. Dabei wird in der Linie die Anwesenheit und Manöver-Absicht eines Schiffes signalisiert. Daneben geben die Positionslichter vom Schiff Informationen über Fahrtrichtung sowie über die Art und Länge des fahrenden Segelbootes oder Motorbootes und legen dadurch auch die Rechte und Pflichten im Hinblick auf Fahrtrouten und Vorfahrtsregelungen fest.
Die Anordnung der Lichter, die Farbmerkmale, die Sichtbarkeit, die Reichweite und die Anzahl der Lichter sind durch die Bestimmungen der KVR und der SeeSchStrO streng vorgeschrieben, um Fehlinterpretationen bei Annäherungen zu vermeiden.
Auf dem Schiff müssen Positionslichter während der Fahrt von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei jedem Wetter leuchten und sich von allen anderen Lichtern an Bord unterscheiden, damit es zu keiner Fehlinterpretation kommen kann, die ihre Sicherheit vermindern kann. Ein falscher Einbau, ein Aufprall oder eine Welle kann bereits dazu führen, dass die Position und Ausrichtung der Navigationslichter vom Boot nicht vorschriftsmäßig ist. Dies kann zu Farbanomalien, einer verringerten Reichweite, riskanten Lichtkegeln und verdeckten Sektoren sowie schrägen Lichtemissionen außerhalb der Parameter der Kollisionsverhütungsregeln führen.
- Eine Übersicht über die gängigen Positionslampen für Boote -
Grundsätzlich gibt es vier primäre Arten von Positionsleuchten für Ihr Schiff:
- Masttopplicht zur Signalisierung der Motornavigation mit 225° zum Bug hin
- Signallaterne an Backbord (rot) mit 112,5°
- Signallaterne an Steuerbord (grün) mit 112,5°
- Hecklicht mit 135°
Zusammen decken die vier Positionslampen vom Boot den gesamten erforderlichen Sichtbereich von 360° am Horizont ab.
Ein weiteres Speziallicht ist ergänzend und kennzeichnet besondere Situationen bei der Arbeit auf See, bei Routen- und Manövrieranforderungen, bei Fehlsteuerungen, beim Fischen, bei Grundberührung oder einfach, um den Ankerplatz anzuzeigen. Dieses weiße, um 360° sichtbare Ankerlicht erscheint immer am Masttop, wenn das Schiff nachts vor Anker liegt.
- Kriterien für Positionslichter am Motorboot oder Segelboot -
Die Kollisionsverhütungsregeln von 1972 (Teil C, Lichterführung und Signalkörper, Regel 20-31) definieren die Auswahlkriterien und Parameter für Positionslampen je nach Länge und Art vom Schiff.
Die Kriterien für die Verwendung von Navigationslichtern sind allgemein nach der Gesamtlänge des Schiffes festgelegt. Dabei wurden drei Längenbereiche (bis 12 Meter, bis 49 m und über 50 m) definiert. Es gilt, je größer das Boot, desto größer muss die Mindesttragweite der jeweiligen Positionsleuchte am Boot sein. Eine detaillierte Auflistung der Tragweite finden Sie im SVB Ratgeber “Lichterführung auf Segelyachten und Motorbooten”.
Für ein Schiff (Motorboot, Segelschiff, etc.), welches sich mit Motorkraft fortbewegt, gilt folgende Auflage: Die vier Hauptlichter (zwei Signallaternen, Topplaterne und Hecklaterne) und eine Ankerlaterne sind vorgeschrieben. Auf Booten bis 20 Meter Länge ist die Verwendung von Zweifarblaternen (rot und grün) oder eine kombinierte Lösung aus Top- und Hecklicht möglich. Segelschiffen bis 20 Meter unter Segel ist ein kombiniertes dreifarbiges rot-grün-weißes Licht am Masttop erlaubt.
- Neben dem Kauf von zugelassenen Navigationslichtern ist die richtige Montage das A und O -
Navigationslampen müssen so angebracht werden, dass die Ausstrahlung nicht durch stehendes oder laufendes Gut, Segel, Persenning oder Ähnliches beeinträchtigt wird.
Beachten Sie unbedingt die Einbauanweisungen der Hersteller, die Rundkabel und vor allem den notwendigen Kabeldurchschnitt. Navigationslichter müssen senkrecht zur Konstruktionswasserlinie installiert werden und dürfen nicht kopfüber befestigt sein. Topplichter und Hecklichter sollten, wenn möglich, über der Kiellinie montiert werden. Sie sollten sich also unbedingt vorher einen Plan machen und die passenden Halterungen für die Navigationslichter kaufen
- Warum Positionslichter auch tagsüber eingeschaltet sein sollten -
Regel 20 der Kollisionsverhütungsregeln legt fest, dass Positionslichter für Boote, die für die korrekte Identifizierung in der Schifffahrt erforderlich sind, nicht nur bei Nacht eingeschaltet werden müssen, sondern auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang eingeschaltet werden müssen, falls es zu widrigen Sichtverhältnisse kommt.
Dies dient dazu, die Sichtbarkeit von Booten zu erhöhen und Kollisionen zu vermeiden, insbesondere bei schlechtem Wetter, bei Sichtbehinderungen durch Nebel oder starken Regenfällen.
- Regelungen für Positionslichter auf Schlauchbooten -
Ja, auch für Schlauchboote sind Positionsleuchten gesetzlich vorgeschrieben. Falls es Ihnen jedoch nicht möglich ist, Positionsleuchten an Ihrem Schlauchboot zu montieren, dürfen Sie das Boot während der Zeit, in der eine Lichterführung vorgeschrieben ist (zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang sowie bei schlechter Sicht) nicht bewegen. Einzige Ausnahme ist eine Notmaßnahme. In diesem Fall empfiehlt sich die Mitnahme einer lichtstarken Taschenlampe oder eines Handscheinwerfers.
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Ralf B. am 29.11.2023
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Reinhold N. am 28.11.2023
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