Lichterführung auf Segelyachten und Motorbooten

Lichterführung auf Segelyachten und Motorbooten

Navigationslichter dienen der Sicherheit aller auf See. Sowohl die Lichterführung, also der Einsatz von Positionslichtern, als auch die Tragweite (Entfernung, aus der das Licht sichtbar ist), die Konstruktion und Montage sind nach der IMO COLREG 72 (deutsch: KVR Teil C, Regel 20-31) genau definiert. Unser Ratgeber richtet sich an Segler und Sportbootfahrer mit Wasserfahrzeugen bis zu 20 m Länge über alles.

Zu den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) » Zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) »

Wann müssen die Navigationslichter an Bord eingeschaltet sein?

Nach den in den COLREGs (Teil C, Regel 20) festgelegten Regeln müssen Navigationslichter an Bord grundsätzlich von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang oder bei verminderter Sicht auch am Tag geführt werden.

Welche Richtlinien gelten für die Lichterführung an Bord?

Den exakten Wortlaut der geltenden Vorschriften zur Lichterführung können Sie der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO), §8 -10 und den internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR), Teil C Lichter und Signalkörper, Regel 20 - 31 sowie Anlage römisch I 1. – 14 entnehmen:

ACHTUNG: Fahrzeuge, die zur Führung der Bundesflagge berechtigt sind, dürfen grundsätzlich nur zugelassene Navigationslichter und Schallsignalanlagen einsetzen.

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Woher weiß ich, dass meine Lichter EU-Zugelassen sind?

Eine EU-Zulassung erkennt man an dem Steuerradsymbol (Wheelmark) und der Nummer der sog. Notified Body number. Vom BSH (ehemals DHI) zugelassene Navigationslichter sind mit einer Baumusternummer (wie BSH/00/01/90) markiert.

Doch auch ältere, bereits eingebaute Lichter mit DHI-Zulassung behalten, trotz der Änderungen durch das BSH, ihre Zulassung.

Neben der Steuerrad- und der deutschen BSH-Zulassung verfügen einige Geräte über den „amtlichen Segen“ anderer Länder wie z.B. der RINA (Registro Italiano Navale), MCA (Maritime and Coastguard Agency) und der USCG (United States Coast Guard). Diese Zulassungen werden inzwischen anerkannt, sofern die Zulassung vor der im Ursprungsland anerkannten nationalen Zulassungsstelle stammt.

Nationale Stellen, deren Zulassung aktuell in
Deutschland anerkannt sind:

Kanada Marine Safety Directorate
China CCS China Classification Society
Dänemark Danish Maritime Authority
Finnland Finnish Maritime Administration
Frankreich Bureau Veritas S.A.
England Marine Safety Agency
Griechenland Ministry of Merchant Marine
Island Icelandic Maritime Administration
Italien Registro Italiano Navale
Japan Nippon Kaiji Kyokai Material & Equipment
Kroatien Croatian register of Shipping
Niederlande Directorate-General for Freight Transport, Shipping Inspectorate
Norwegen Sjofartsdirektoratet, Norwegian Maritime Directorate
Polen Polski Rejestr Statkow S.A.
Russland Russian Maritime Register of Shipping

Das Steuerradsymbol (Wheelmark) kennzeichnet die Zulassung durch die Marine Equipment Directive (MED). Diese Zulassung gilt für alle EU Mitgliedsstaaten, sowohl für kommerzielle Fahrzeuge als auch für die Freizeitschifffahrt.

0098 = Notified Body number (Zertifizierungsstelle,
hier 0098 = Germanischer Lloyd in Hamburg)
18 = Year, in which the mark is affixed, hier 2018
Basisschicht

Was ist eine
CE-Kennzeichnung?

  • Eine CE-Kennzeichnung ist durch eine durch den „Inverkehrbringer“ aufzubringende Kennzeichnung, mit der erklärt wird, dass er die besonderen Ansprüche an das entsprechende Produkt kennt und dieses den Anforderungen entspricht. Ein CE-Zeichen ersetzt nicht die Zulassung nach den Kollisionsverhütungsregeln.

Wie sind Navigationslichter definiert?

  • Navigationslichter wurden von der International Maritime Organization (IMO), gemäß den internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Convention on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea, 1972 (COLREGs)), im Abschnitt C und D genau definiert. Es gelten folgende Regeln:

Welche Navigationslichter sind an Bord laut IMO COL REG vorgeschrieben?

Definitionen gemäß den internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (International Regulations for Prevention of Collisions at Sea, COL REG 72):

Seitenlichter

1. Seitenlichter für Steuerbord und Backbord

Ein grünes Licht an der Steuerbordseite und ein rotes Licht an der Backbordseite, das jeweils unbehindert über einen Horizontbogen von 112,5° geradeaus bis 22,5° achtern zur Bootsachse ausstrahlt.
Auf Schiffen von weniger als 20 Meter Länge dürfen die zwei einzelnen Seitenlichter durch ein kombiniertes Zweifarbenlicht ersetzt werden. Dieses muss sich mittig auf der Bug-Heck-Achse befinden.

Hecklicht

2. Hecklicht

Ein weißes Licht, das so nah wie möglich am Heck montiert ist und unbehindert über einen Horizontbogen von 135° (67,5° zu jeder Seite) strahlt. Die Montagehöhe soll an die Höhe der Seitenlichter angepasst werden und keinesfalls höher sein.

Dreifarbenlaterne

3. Dreifarbenlaterne für Segelfahrzeuge (Seglerlaterne)

Auf Segelbooten bis 20 m Gesamtlänge dürfen die Seitenlaternen und die Hecklaterne in einer Dreifarbenlaterne, die auf der Mastspitze montiert wird, kombiniert werden. Sobald das Segelschiff unter Motorkraft fährt, ist die Verwendung der Dreifarbenlaterne jedoch unzulässig. Es gelten dann die Regeln für Maschinenfahrzeuge.

Topplicht

4. Topplicht

Ein weißes Licht über der Längsachse des Fahrzeugs, das unbehindert über einen Horizontbogen von 225° strahlt (von recht voraus bis 22,5° achterlicher als querab zu jeder Seite). Die Montagehöhe soll mindestens 1 m höher als die Seitenlichter gewählt werden. Historisch wird das Topplicht auch als Dampferlicht oder Dampferlaterne bezeichnet, da es nur von Schiffen gezeigt wird, die unter Motorkraft fahren.

Signallicht, Rundumlicht oder Vollkreislaterne

5. Signallicht, Rundumlicht oder Vollkreislaterne

Ein Licht, das einen Kreis von 360° ausstrahlt. Es darf je nach Anwendung weißes, rotes oder grünes Licht ausgestrahlt werden.
Anwendungsbeispiele: Alle Segelboote und Motorboote vor Anker müssen im Bedarfsfall ein weißes Ankerlicht führen. Schiffe über 12 m Länge müssen im Bedarfsfall Fahrstörungslaternen (zwei rote Signallichter übereinander) im senkrechten Abstand von mindestens 1 m zu setzen.

Wie weit müssen die Positionslichter leuchten?

Die Tragweite gibt an aus welcher Entfernung das Licht gesehen werden kann. Die Mindesttragweiten von Navigationslichtern sind je nach Schiffsgröße folgendermaßen vorgeschrieben:

Schiffe bis 12 m Länge über alles Tragweite in Seemeilen (SM)
Topplicht 2 SM
Seitenlicht (Steuerbord / Backbord) 1 SM
Hecklicht 2 SM
Dreifarbenlaterne (Segelboot, wenn unter Segel) 2 SM
Rundumlicht (weiße, rote, grüne Vollkreislaterne) 2 SM
Schiffe vom 12 – 49 m Länge über alles Tragweite in Seemeilen (SM)
Topplicht 3 SM (bis 20 m) / 5 SM (ab 20m)
Seitenlicht (Steuerbord / Backbord) 2 SM
Hecklicht 2 SM
Dreifarbenlaterne (Segelboot, wenn unter Segel) 2 SM
Rundumlicht (weiße, rote, grüne Vollkreislaterne) 2 SM
Schiffe ab 50 m Länge über alles Tragweite in Seemeilen (SM)
Topplicht 6 SM
Seitenlicht (Steuerbord / Backbord) 3 SM
Hecklicht 3 SM
Rundumlicht (weiße, rote, grüne Vollkreislaterne) 3 SM

Welche Beleuchtung braucht mein Boot?

Beispiele für die korrekte Lichterführung bei Segelbooten:

Hinweis: Werden Segelboote mit Motorkraft bewegt gelten die Regeln für Motorboote und nicht mehr für Segelboote. Die Dreifarbenlaterne darf dann nicht mehr geführt werden.

Lichterführung bei Segelbooten bis 20 m

Lichterführung bei Segelbooten bis 20 m

1 x rote Backbordlaterne

1 x grüne Steuerbordlaterne

1 x Hecklaterne

Zusätzlich erlaubt:

1 x rote Vollkreislaterne an oder nahe der Mastspitze

1 x grüne Vollkreislaterne an oder nahe der Mastspitze

Segler bis 20 m unter Segel

Segler bis 20 m unter Segel

1 x Dreifarbenlaterne

v unter 7 m

Segelfahrzeuge unter 7 m (Jollen oder kleine Sportboote)

Können aufgrund der Bauart keine Lichter geführt werden, müssen Segelfahrzeuge unter 7 m Länge und Fahrzeuge unter Ruder bei Dunkelheit einen elektrischen Handscheinwerfer oder eine leistungsstarke Taschenlampe zur Vermeidung von Zusammenstößen aufzeigen.

1 x Handscheinwerfer bzw. Taschenlampe

Beispiele für die korrekte Lichterführung bei Motorbooten:

Maschinenfahrzeuge über 12 m

Maschinenfahrzeuge über 12 m

Geführt werden müssen entweder / oder:

1 x weiße Topplaterne vorn

1 x rote Backbordlaterne

1 x grüne Steuerbordlaterne

1 x Hecklaterne

Maschinenfahrzeuge über 12 m

Maschinenfahrzeuge über 12 m

Geführt werden müssen entweder / oder:

1 x weiße Topplaterne vorn

1 x Zweifarbenlicht

1 x Hecklaterne

Maschinenfahrzeuge unter 12 m

Maschinenfahrzeuge unter 12 m

Alternativ können Maschinenfahrzeuge unter 12 m folgende Lichter führen:

1 x weißes Rundumlicht

1 x rote Backbordlaterne

1 x grüne Steuerbordlaterne

Maschinenfahrzeuge unter 12 m

Maschinenfahrzeuge unter 12 m

Alternativ können Maschinenfahrzeuge unter 12 m folgende Lichter führen:

1 x weißes Rundumlicht

1 x Zweifarbenlicht

Maschinenfahrzeuge unter 7 m und 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit

Maschinenfahrzeuge unter 7 m und 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit (kleine Motorboote, Dingys oder Schlauchboote):

Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge und nicht mehr als 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit können folgende Positionslichter führen: Rundumlicht, Backbord- und Steuerbordlaterne.

Für den Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) gilt:
Können aufgrund der Bauart keine Positionslichter geführt werden (z.B. Schlauchboot), dürfen Maschinenfahrzeuge unter 7 m Länge und 7 Knoten in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren. Es sei denn, dass ein Notstand vorliegt. In diesem Fall, ist eine elektrische Leuchte oder eine Laterne mit einem weißen Licht ständig gebrauchsfertig mitzuführen und rechtzeitig zu zeigen, um einen Zusammenstoß zu verhüten.

Links: 1 x weißes Rundumlicht, 1 x rote Backbordlaterne, 1 x grüne Steuerbordlaterne

Rechts: 1 x elektrische Leuchte oder eine Laterne mit einem weißen Licht

Fahrzeuge unter Segel bzw. Ruder, die mit Motor ausgerüstet sind

Welche Lichter muss ein Segler oder ein Ruderboot mit Motor führen?

Solange keine Motorkraft genutzt wird gelten die Regeln für Segelfahrzeuge. Fahrzeuge, die gleichzeitig unter Segel und mit Motor fahren, müssen bei Tag / guter Sicht einen schwarzen Kegel mit Spitze nach unten führen.

Fahren Fahrzeuge unter Segel bzw. Ruder bei Dunkelheit oder bei verminderter Sicht unter Motorkraft, gelten automatisch die Regeln der Lichterführung für Maschinenfahrzeuge. Diese ist dann von der Länge des Bootes abhängig.

Am Tag mit schwarzem Kegel, dessen Spitze nach unten zeigt.
Fahrzeuge vor Anker

Wie müssen Positionslaternen an Bord montiert werden?

Die Positionslaternen müssen fest und senkrecht zur Konstruktionswasserlinie montiert werden. Topplichter müssen über der Kiellinie und Hecklichter sollten ebenfalls über der Kiellinie angebracht werden.

Welche Beleuchtung muss ich beim Ankern einschalten?

Tagsüber vor Anker? Dies müssen Sie mit einem schwarzen Ankerball kenntlich machen (der hier augenscheinlich vergessen wurde).

Liegt das Fahrzeug außerhalb einer von der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde als Anker- und Liegestelle für Kleinfahrzeuge bekannt gemachten Wasserfläche vor Anker, muss dies wie folgt angezeigt werden:

Am Tag ein schwarzer Ball, bei Nacht 1 x weißes Rundumlicht
Fahrzeuge vor Anker
Manövrierunfähige Fahrzeuge

Wie werden manövrierunfähige Fahrzeuge gekennzeichnet?

Ist Ihr Boot manövrierunfähig* wird dies folgendermaßen zur Anzeige gebracht:

Stehend: 2 x rotes Rundumlicht, 2 x schwarzer Ball untereinander (tagsüber)

Bei Fahrt: 1 x rote Backbordlaterne, 1 x grüne Steuerbordlaterne, 1 x weiße Hecklaterne

Ein Fahrzeug ist manövrierunfähig, wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände (z. ... Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage) nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.

Auf Grund gelaufene Fahrzeuge

Wie kennzeichne ich einen auf Grund gelaufenes Segel- oder Motorboot richtig?

Ist Ihr Boot auf Grund gelaufen wird dies wie folgt zur Anzeige gebracht:

2 x rotes Rundumlicht, 1 x weißes Rundumlicht, 3 x schwarzer Ball untereinander (tagsüber)

Was unterscheidet LED von herkömmlichen Positionslichtern?

Auf Positionslichter spezialisierte Hersteller wie zum Beispiel Aqua Signal oder Hella Marine liefern ein breites Sortiment international zugelassener Navigationslichter. Diese sind sowohl konventionell (mit BSH-Glühlampe) oder mit fest verbauten, lichtemittierenden Halbleiter-Bauelementen (LEDs) betrieben werden.
Die zum Betrieb nötigten Glühlampen sind Bestandteil bei der Zulassung. Auch Ersatz-Glühlampen müssen zertifiziert sein, damit die Zulassung und damit auch der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Für Schiffe unter 20 m gilt: Heck- und Ankerlicht benötigen BSH-Zugelassene Glühbirnen mit 10 Watt, alle übrigen Navigationslichter benötigen 25 Watt.

Ersatz-Leuchtmittel für Serie: Heckl. / Ankerl. 12 V/10W Stb./BB, Topp- / Runduml. 12 V/25W
Aqua Signal, Serie 40 SVB Art. Nr. 10203 SVB Art. Nr. 10206
Aqua Signal, Serie 41 SVB Art. Nr. 10203 SVB Art. Nr. 10206
Aqua Signal, Serie 50 SVB Art. Nr. 10203 SVB Art. Nr. 10206
Hella Marine, Serie 2984 SVB Art. Nr. 10203 SVB Art. Nr. 10206

Alle oben aufgeführten Serien mit BAY15d-Sockel könnten alternativ mit einem High-Power LED-Einsatz betrieben werden. Der große Vorteil besteht darin, dass der LED-Einsatz multispannungstauglich ist (10-30 V), und im Betrieb gerade einmal 3 Watt verbraucht. Da hier, je nach Gehäuse die Lichtfarbe, die Tragweite oder der Abstrahlwinkel variieren können ist dieses Leuchtmittel bisher NICHT international zugelassen

Welche Vorteile haben Positionslichter mit LED-Technologie?

Nach wie vor ist auf Segelyachten der Energieverbrauch ein zentrales Thema. Dies gilt vor allem für Blauwassersegler, die gerne auch längere Strecken am Stück segeln. Die Argumente für eine Umrüstung auf LED-Technologie hat einige Vorteile:

  1. Hohe Energieeinsparung aufgrund des geringen Stromverbrauchs
  2. Lange Lebensdauer (über 10.000 Stunden)
  3. MultivoltTM-Technologie (10-30V) mit größerer Toleranz gegen Spannungsspitzen
  4. Kompakte und leichte Gehäusekonstruktionen
  5. Wassergeschützte, hermetisch versiegelte Gehäuse
  6. Wartungsfrei

Bei einem Komplettwechsel von konventionellen Positionsleuchten auf LED-Laternen können Sie sicher sein, dass Leuchten mit BSH-Prüfsiegel / EU-Steuerrad alle Eigenschaften in Bezug auf Lichtfarbe (keine Blaustich-Gefahr), Tragweite und Abstrahlwinkel erfüllen und Sie KVR-gerecht unterwegs sind.

Wie funktioniert der Wechsel von Glühlampe auf LED-Navigationslaternen?

Der Austausch Ihrer Positionslichter lässt sich oft einfach durchführen, da die Hersteller meist die gleichen Befestigungspunkte für LED-Laternen nutzen oder eine Adapterplatte zur weiteren Verwendung bestehender Bohrlöcher bereithalten:

Adapterplatte
Bestehende Serie: Neue LED-Serie:
Aqua Signal, Serie 40 mit quicfits-Sockel Serie 34 mit quicfits-Sockel
Aqua Signal, Serie 41 Serie 43 (nutzt identische Bohrlöcher)
Aqua Signal, Serie 40 und 50 Serie 43 mittels Adapterplatte, SVB Art. Nr. 14557
Aqua Signal, Serie 40 und 50 Serie 44 mittels Adapterplatte, SVB Art. Nr. 14557
Geschrieben von unseren SVB (Technik) Experten

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Die SVB Sicherheits Experten warten und testen in regelmäßigen Abständen unsere Sicherheitsprodukte wie Rettungswesten, Rettungsinseln und Co.. Langjährige Erfahrung und eigenes Know How prägen ihre Empfehlungen und Test.