Elektroschrott Entsorgung

WEEE und RoHS

Elektro- und Elektronikgeräte sind heute unentbehrlich. Die Lebensdauer dieser Geräte ist allerdings begrenzt. Defekte oder zum Teil auch veraltete, eigentlich noch funktionstüchtige Geräte landen auf dem Müll und werden so zu problematischem Elektroschrott. In Deutschland fallen derzeit jährlich etwa 2 Millionen Tonnen davon an.

Um eine Verringerung der Umweltbelastung zu erzielen hat die EU im Jahre 2003 die WEEE Richtlinien 2002/96/EG (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie das RoHS 2002/95/EG (RoHS – Restriction of certain Hazardous Substances) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten verabschiedet.

In Deutschland wurden diese beiden Richtlinien im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in nationales Recht umgesetzt.


Was bedeutet WEEE?

WEEE ist die Abkürzung für “Waste Electrical and Electronic Equipment”. Nach dieser Richtlinie sind deutsche Hersteller, Importeure und Erstinverkehrbringer seit dem 24. März 2006 verpflichtet, Altgeräte kostenfrei wieder zurück zu nehmen und nach vorgegebenen Standards umweltverträglich zu entsorgen bzw. zu verwerten.


Ziele von WEEE

Mit der Richtlinie soll eine Verringerung der Umweltbelastung und ein Erhalt von Rohstoffen, sowie die Reduktion von Elektroschrott erzielt werden. Die Hersteller müssen eine umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gewährleisten. Sie müssen Produktverantwortung übernehmen und bereits bei der Herstellung die gesamte Lebensspanne der Geräte im Fokus haben.


Rohstoffe werden knapp

Deshalb ist Wiederverwertung so wichtig. Die Richtlinien sehen für Großgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Geldautomaten heute eine Wiederverwertung der Einzelteile oder eine stoffliche Verwertung von mindestens 75 Gewichts-% vor. Bei Unterhaltungselektronik und bei Geräten aus dem IT- und Telekommunikationsbereich sind es 65 %. Für Hauskleingeräte, elektrische Werkzeuge sowie strombetriebene Spielzeug sind es immer noch 50 %.

Ein wirklich sinnvoller Schritt. Denn entlang der Kette von der Produktion über die Nutzung und Wiederverwertung von Geräten werden dadurch möglichst wenig Energie und Rohstoffe verbraucht.

Auf der Website der EAR-Stiftung sind alle registrierten Hersteller verzeichnet und öffentlich einzusehen: http://www.stiftung-ear.de/systemzugang

SVB hat die WEEE-Reg.-Nr DE 64170317


Was bedeutet RoHS?

RoHS ist die Abkürzung für Restriction of certain Hazardous Substances. Seit dem 1. Juli 2006 dürfen bestimmte, als kritisch eingestufte Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten gar nicht mehr bzw. nur noch mit einem sehr geringen Grenzwert enthalten sein (es gelten lediglich wenige Ausnahmen). Bei den Substanzen handelt es sich um: Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl, polybromiertes Diphenylether und Cadmium.


Was bedeutet das für Sie als Endverbraucher?

Icon no waste

Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die Richtlinien des Gesetzes fallen, dürfen nicht mehr über den normalen Haus- bzw. Restmüll, sondern müssen über die öffentlichen Entsorgungsträger entsorgt werden. Sie erkennen diese Geräte an der Kennzeichnung mit einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern. Sie erfahren in Ihrer Gemeinde / Stadtverwaltung, wo Sie Ihre Geräte entsorgen können.

Die Entsorgung ist für Sie als Endverbraucher selbstverständlich kostenfrei.

Die Kosten für die Sammlung und die umweltgerechte Entsorgung bzw. Verwertung tragen die Hersteller, Importeure und Kommunen.


Was bedeutet umweltgerechte Entsorgung für SVB?

Wir legen großen Wert auf gelebten Umweltschutz. Daher kümmern wir uns aktiv um eine fach- und umweltgerechte Entsorgung und Wiederverwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. So wollen wir unseren Teil zum Umweltschutz beitragen und helfen, die Umweltbelastung zu reduzieren, wertvolle Rohstoffe zu erhalten bzw. zu recyceln.


Folgende Gesetze und Richtlinien bilden die Grundlage für die oben dargestellten Sachverhalte und sind im Zweifelsfall maßgeblich:

  • Richtlinie 2002/96/EG (WEEE - Waste Electrical and Electronic Equipment)
  • Richtlinie 2002/95/EG (RoHS - Restriction of certain Hazardous Substances)
  • Richtlinie ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)

Aktuelle Versionen der Gesetze und Richtlinien finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
https://www.bmu.de/