Umweltgerechte Entsorgung - Batterien

„Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (SVB GmbH, Gelsenkirchener Str. 25-27, D-28199 Bremen) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

no waste

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.“  

Im Lieferumfang der von uns gelieferten Geräte sind oftmals Batterien oder Akkus enthalten. Da diese giftige Schwermetalle enthalten, dürfen sie nicht über den normalen Haus- bzw. Restmüll entsorgt werden. Altbatterien und Akkus müssen an einer kommunalen Sammelstelle bzw. bei einem Recyclinghof abgegeben werden.

SVB sorgt für eine fach- und umweltgerechte Entsorgung von Batterien über einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb. Sie können bei uns erworbene Batterien und Akkus daher auch ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder direkt an unserem Versandlager abgeben – selbstverständlich kostenfrei.


Batteriegesetz (BattG)

Das BattG ist am 01.12.2009 in Kraft getreten. Es ist eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren. Das Gesetz schreibt u.a. verbindliche Rücknahmequoten und Grenzwerte für den Einsatz von Cadmium und Quecksilber vor.

Batterien müssen mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Das Symbol bedeutet, dass die Batterien nicht über den normalen Haus- bzw. Restmüll entsorgt werden dürfen. Außerdem müssen Batterien, die Anteile von Schwermetallen über einem vorgegeben Schwellenwert enthalten, entsprechend gekennzeichnet sein: „Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber.


Sonderregelung für Starter- und Verbraucherbatterien

Beim Verkauf von Starter- und Verbraucherbatterien ist der Verkäufer verpflichtet gegenüber dem Endnutzer ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro (inkl. MwSt.) zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Endnutzer beim Kauf der neuen Starterbatterie dem Verkäufer eine gebrauchte Starterbatterie zurück gibt oder einen Entsorgungsnachweis vorlegt.

Mit Abgabe der alten Batterie bzw. des Entsorgungsnachweises kann der Endverbraucher auch sein Pfand zurückerstattet bekommen, sofern er keine neue Batterie erwerben möchte. Ein Versand der alten Starterbatterie an den Verkäufer ist aufgrund der Gefahrengutregelung nicht zulässig.