Marco - Schallsignalanlagen
Seit dem 15. Juli 1986 müssen gemäß SeeStrO 1972, Regel 33, Wasserfahrzeuge über 12 m Länge mit einem vom DHI zugelassenem, akustischen Signalmittel ausgerüstet sein. Die Marco Schallsignalanlagen entsprechen diesen Bestimmungen, sie bestehen aus einem wasserdichtem, heizbaren Lautsprecher (IP67), einer elektronischen Kontrolleinheit, einer Bedienungseinheit und optional einem Mikrofon.
Über das Bedienpanel können Nebelhorn-Signale mit einer Standard-Dauer von 5 Sekunden oder eine individuell eingegebene Tonfolge im 60 bzw. 90 Sekunden Intervall ausgelöst werden. Mit dem Vorrangknopf (Manual Tone) kann eine Tonfolge von Hand eingegeben werden. Anlagen mit Mikrofon können als Sprechanlagen genutzt werden und bei Anschluß einer Tonquelle (Funkgerät, Radio, CD-Player, etc.) werden die Signale an den Lautsprecher übertragen. Mit Montageset.
Signalanlagen für Boote 12 bis 20 m: Stromaufnahme: 12 V/3 A oder 24 V/1,5 A – Schalldruckpegel: 121 db bei 1m – Grundfrequenz 675 Hz – Lautsprecher-Abm: Ø 250 x 237 mm – Gewicht: 3,8 kg.
Signalanlagen für Boote 20 bis 75 m: Stromaufnahme: 24 V/4 A – Schalldruckpegel: >130 db bei 1m – Grundfrequenz 690 Hz – Lautsprecher-Abm: Ø 320 x 440 mm – Gewicht: 7,8 kg.
Zulassung vom RINA, LLOYD’S REGISTER MCA, BUREAU VERITAS, NMMA und BSH.
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